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Betriebs- und Dienstvereinbarungen
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Vorbereitung und Verhandlung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum Gesundheitsschutz oder einzelnen Apsekten des Arbeitsschutzes
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben in § 87 (1) 7 BetrVG oder den entsprechenden Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder unterliegen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Verhinderung arbeitsbedingter Erkrankungen der Mitbestimmung.
Wir können Betriebs- und Personalräte bei der Entwicklung und Verhandlung von Betriebs-und Dienstvereinbarungen u.a. zu folgenden Themen unterstützen:
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Organisation des Arbeitsschutzes
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Beteiligung an Verfahren der betrieblichen Gesundheitsförderung
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Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
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Einführung und Ausgestaltung des Gesundheitsmanagements
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Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
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Gestaltung des Software-Einsatzes unter den Gesichtspunkten der Software-Ergonomie (Usability)
Wir bauen dabei neben den eigenen Erfahrungen auf die jeweils aktuellste Rechtsprechung und geeignete Musterentwürfe.
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