 |
|
2. Gründe für BR/PR eine/n Sachverständige/n hinzuziehen?
|
 |
|
|
Prinzipiell ist dies in allen Fragen möglich, die zum Aufgabenbereich eines BR/PR gehören.
Dazu können zum Beispiel folgenden Themen gehören:
-
Einführung und Veränderungen von Soft- und Hardware
-
Arbeitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung
-
Einführung einer neuen Arbeitsorganisation und Entlohnungsmethode
-
Outsourcing und Rechtsformwandel
-
Beschäftigungssicherungskonzepte bei drohendem umfangreicheren Arbeitsplatzabbau
-
Vorbereitung für einen Interessenausgleich und Sozialplan,
Zu den Aufgaben des BR/PR gehört es auch über die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen, Unfallverhütungsvorschriften oder Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu wachen und sich zu speziellen Fragestellungen Sachverstand hinzuzuziehen. Auch bei Wahrnehmung des Initiativrechts, können externe Sachverständige hinzugezogen werden.
|
|

|