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Von der Berufsbildung zur Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs
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Die berufliche (Weiter-) Qualifizierung ist für den beruflichen Werdegang der Arbeitnehmer/innen und die Sicherung ihres Arbeitsplatzes von ausschlaggebender Bedeutung. Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere mit den §§ 92a und 96–98, den Betriebsräten erhebliche Einflusspotentiale auf die betriebliche Berufsbildung eingeräumt.
Eine offensivere, fordernde und kreative Haltung der Betriebsräte kann die Arbeitgeber zu einer aktiven und systematischen Personalplanungspolitik in dieser zentralen Zukunftsangelegenheit bewegen.
Hierbei steht insbesondere die frühzeitige Ermittlung des Qualifizierungsbedarfes im Fokus. Auf dieser Grundlage müssen Weiterbildungsangebote entwickelt werden, um die Beschäftigten auf neue Anforderungen vorzubereiten.
Wie Betriebsräte die Regelungen des BetrVG systematisch anwenden können, wird Inhalt des Seminars sein.
Inhalte:
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Die Bestimmungen im Bereich der Berufsbildung und Beschäftigungssicherung
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Was bedeutet Personalentwicklung?
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Welche Chancen bietet das BetrVG in der Berufsbildung?
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Ermittlung des Weiterbildungsbedarfes – Verfahren und Methoden
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Qualifizierungsziele und Bedarfsermittlung aus der Praxis
Zielgruppe: Betriebsräte
Referentin: Dipl.-Päd. Petra Dreisigacker (G•IBS mbH)
Termin: 07. - 08.04.2009.
Kosten mit Tagesverpflegung: 400 € zzgl. 19% Mwst
Ort: Berlin-Mitte
Anmeldeschluss: 10.03.2009 --> Hier geht es zur Online-Anmeldung
oder: schriftliche Anmeldung
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