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Teilnahmebedingungen
Die verbindliche Anmeldung erfolgt bis zum jeweils angegebenen Anmeldeschluss bei der tbs-berlin GmbH. Die im Seminarprogramm ausgewiesene Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldebestätigung in Rechnung gestellt. Sie umfasst die Kosten für die Durchführung des Seminars und ist spätestens eine Woche vor Seminarbeginn fällig. Bei einer Absage der Teilnahme bis 3 Wochen vor Seminarbeginn entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Bei Absagen bis 1 Woche vorher fallen 50%, bei Absage weniger als 1 Woche vorher fallen 80% der Seminargebühren an.

Die tbs berlin GmbH behält sich das Recht vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl eine Veranstaltung bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen.
Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Regel auf 15 begrenzt (ausgenommen Fachtagungen).

Anmeldebestätigung
Die gemeldeten Teilnehmer/innen erhalten ca. drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Anmeldebestätigung mit genaueren Informationen über den Veranstaltungsort.

Freistellung und Kostenübernahme
Der Freistellungsanspruch nach § 37.6 BetrVG, § 46.6 BPersVG oder § 96.4 SGB IX bzw. nach entsprechenden Bestimmungen in LPersVG oder MAVO ermöglicht ArbeitnehmervertreterInnen die Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen. Die Teilnahme muss aus Sicht der Interessenvertretung für ihre Arbeit erforderlich sein und ordnungsgemäß beschlossen werden (Entsendungsbeschluss). Dem Arbeitgeber ist die Teilnahme und zeitliche Lage der Schulung rechtzeitig bekannt zu geben. Er muss grundsätzlich die Schulungskosten übernehmen.
Widerspricht der Arbeitgeber dem Beschluss, besteht die Möglichkeit, eine Entscheidung durch Einigungsstellenverfahren oder durch ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren herbeizuführen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit können an den Veranstaltungen zu Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung gemäß § 5 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes teilnehmen.

Hinweis zum Datenschutz
Die Veranstaltungsorganisation durch die tbs berlin GmbH erfolgt EDV-gestützt.