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BALY-Leitfaden
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Leitfaden zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Bildschirmarbeitsplätzen nach dem BALY-Verfahren
Die TBS Berlin hat von September 1995 bis Februar 1997 ein Pilotprojekt zur Erprobung eines Analyseverfahrens in drei Berliner Betrieben durchgeführt. Das Projekt hat den schönen Namen BALY (Beteiligungsorientierte ArbeitsplatzanaLYse) und wartet nicht mit einem noch schöneren und besseren Fragebogen auf, sondern mit einem Workshopkonzept. Neben der Analyse und Gestaltung der Arbeitsmittel und der Arbeitsumgebung steht klar im Mittelpunkt die Analyse von Behinderungen bei der Aufgabenerledigung, um so einer wesentlichen Ursache für psychische Belastungen auf die Spur zu kommen.
Nachdem die Frage im Betrieb geklärt ist, welche Bildschirmarbeitsplätze detailliert untersucht werden sollen (dem sogenannten Filterprozess), werden darum Workshopgruppen mit Beschäftigten aus unterschiedlichen Abteilungen zusammengestellt, die im Idealfall einen kompletten Arbeitsablauf (von der Auftragsannahme bis zur Rechnungslegung) abbilden sollen. Die Beschäftigten selbst, also nicht arbeitswissenschaftlich geschulte Experten, analysieren unter Anleitung eines Moderators ihre Aufgaben unter der Fragestellung, wo, wann und in welchem Umfang sie bei der regulären Erledigung ihrer Arbeitsaufgaben behindert werden. Dazu gehören einmal Unterbrechungen (durch Eilaufträge, Störungen der EDV u.ä.) oder ein mangelnder Informationsfluss. Die Ergebnisse werden im Kontext der Zeit- und Mengenvorgaben bewertet. Gibt es Zeitdruck? Werden Überstunden geleistet oder Pausen durchgearbeitet, um die anfallende Arbeit zu schaffen? Wie sind die Handlungs- und Entscheidungsspielräume?
Die Beschäftigten selbst entwickeln aus dieser Ist-Analyse Vorschläge zur Behebung von organisatorischen Mängeln, die ihre Arbeit unnötig erschweren und sich letztendlich psychisch belastend auswirken.
Wir haben im Projekt gute Erfahrungen mit dieser beteiligungsorientierten Methode zur Analyse der psychischen Belastungen gemacht. Die Lösungsvorschläge waren zum überwiegenden Teil verblüffend pragmatisch und einfach umsetzbar.
Das BALY-Verfahren ist in einem Leitfaden dokumentiert, der eine Hilfestellung gibt, wie Arbeitsplatzanalysen mit einem überschaubaren Aufwand an Zeit und Geld mit dem gebündelten Wissen aller betrieblichen Akteure (von der Betriebsärztin, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, den EDV-Organisatoren, dem Betriebsrat, der Geschäftsleitung und den Beschäftigten) lösungs- und umsetzungsorientiert durchgeführt werden können. Insbesondere bietet es ein erprobtes Verfahren, die psychischen Belastungen am Bildschirmarbeitsplatz zu untersuchen und zu verringern.
Der Leitfaden besteht aus vier Teilen:
Im Teil A: Grundlagen werden die Belastungen an Bildschirmarbeitsplätzen und ihre Ursachen beschrieben. Es werden Analysemethoden und Möglichkeiten zum Belastungsabbau vorgestellt. Dabei werden das BALY-Verfahren in die Methodenlandschaft eingeordnet, die Vor- und Nachteile im Vergleich zu anderen Methoden beschrieben und die Voraussetzungen erklärt, unter denen das BALY-Verfahren im Betrieb eingesetzt werden kann.
Im Teil B: Anwendung des BALY-Verfahrens werden die einzelnen Schritte des Analyseprozesses ausführlich beschrieben. Dazu gehören die Information der Beschäftigten über das Verfahren, die Einrichtung einer Projektgruppe, die alle Schritte koordiniert und für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich ist, und natürlich die Analyse selbst in Workshops.
Im Teil C: Arbeitsmaterial sind Fragebögen zur Analyse der Hard- und Software und der Arbeitsumgebung genauso enthalten wie eine Prüfliste zur Auswahl einer begrenzten Anzahl von ausführlich zu untersuchenden Arbeitsplätzen und Materialien für die Workshops wie Folien und Anregungen für Wandzeitungen.
Im Teil D: Teilnehmer-Unterlagen ist ein Reader zum Nachschlagen und Nach- lesen für die Workshopteilnehmer abgedruckt.
Mit Hilfe dieses Praxisleitfadens können Betriebe in eigener Regie, in der Regel ohne externe Beratung, Arbeitsplatzanalysen nach der EU-Bildschirmrichtlinie und der Bildschirmarbeitsverordnung durchführen und spürbar etwas zur Verbesserung der gesundheitsrelevanten Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz tun.
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